Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Anmeldefuchs UG (haftungsbeschränkt) – nachfolgend „Anmeldefuchs" genannt § 1 Geltungsbereich, Kundengruppen und Vorrang dieser AGB (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über die Durchführung von Online-Fahrzeugzulassungen (i-Kfz-Verfahren) sowie die Lieferung von geprägten Kennzeichenschildern über das Internetportal anmeldefuchs.de zwischen der Anmeldefuchs UG (haftungsbeschränkt), Recker Str. 6, 49509 Recke (nachfolgend „Anmeldefuchs") und ihren Kunden. (2) Das Angebot von Anmeldefuchs richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (B2B, z. B. Autohäuser, Kfz-Händler, Flottenbetreiber). (3) Für B2B-Kunden gilt: Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Anmeldefuchs stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Anmeldefuchs in Kenntnis der AGB des Unternehmers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. (4) Soweit Kunden als Unternehmer für unselbstständige Dritte (z. B. für Endkunden eines Autohauses) handeln, versichern sie mit Absenden der Bestellung, dass sie vom jeweiligen Fahrzeughalter ausdrücklich bevollmächtigt wurden, die Zulassung in dessen Namen vorzunehmen und die erforderlichen Erklärungen (insbesondere zum SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer) abzugeben. § 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang (1) Gegenstand des Vertrages ist die softwarebasierte, automatisierte Übermittlung von Fahrzeugzulassungsdaten (u. a. Neuzulassung, Ummeldung, Adressänderung, Außerbetriebsetzung) im Rahmen des internetbasierten Fahrzeugzulassungsverfahrens (i-Kfz-Verfahren) an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bzw. die zuständigen kommunalen Zulassungsbehörden sowie optional die Prägung und der Versand von bereits vorab reservierten Kennzeichenschildern. (2) Anmeldefuchs schuldet ausschließlich die ordnungsgemäße, dem technischen Standard entsprechende Aufbereitung und Übermittlung der vom Kunden eingegebenen Daten an die zuständigen Behördenschnittstellen sowie die Bereitstellung des digitalen vorläufigen Zulassungsbescheids (PDF) als temporären Fahrnachweis gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). (3) Hinweis zur behördlichen Entscheidung: Anmeldefuchs hat keinen Einfluss auf die schlussendliche Bearbeitung oder Genehmigung des Antrags durch die zuständige Zulassungsbehörde. Ein bestimmter behördlicher Erfolg ist ausdrücklich nicht Gegenstand der Leistungspflicht. (4) Hinweis zum Dokumentenversand: Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die endgültigen amtlichen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) sowie die Stempelplaketten für die Kennzeichen von der jeweils zuständigen Zulassungsbehörde direkt per Post an den Halter versandt werden. Anmeldefuchs hat keinen Einfluss auf die Postlaufzeiten der Behörden und haftet nicht für Verzögerungen oder Verlust auf diesem behördlichen Versandweg. (5) Anmeldefuchs bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Portals. Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technische Störungen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen, höhere Gewalt oder Einschränkungen bei Drittanbietern (z. B. KBA, Zulassungsbehörden, Zahlungsdienstleister oder Schnittstellenbetreiber) zu vorübergehenden Leistungseinschränkungen führen. § 3 Vertragsschluss (1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. (2) Mit Absenden der Bestellung durch Betätigung des entsprechenden Bestell-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. (3) Der Vertrag kommt erst durch die elektronische Bestätigung des Auftrags (Auftragsbestätigung per E-Mail) oder durch die technische Übermittlung des Zulassungsvorgangs an die zuständige Behörde zustande. § 4 Ablauf bei fehlerhafter Übermittlung und behördlicher Ablehnung (1) Eingabefehler des Kunden: Sollte eine Übermittlung aufgrund von Tippfehlern oder fehlerhaften Dateneingaben des Kunden (z. B. Zahlendreher bei der eVB-Nummer oder den KBA-Sicherheitscodes) fehlschlagen, räumt Anmeldefuchs dem Kunden die Möglichkeit ein, die Daten im Portal kostenfrei zu korrigieren. Bereits gezahlte Servicegebühren von Anmeldefuchs werden für den Erstversuch gutgeschrieben. (2) Behördliche Ablehnung wegen Fahrzeughalter-Rückständen: Schlägt das Zulassungsverfahren endgültig fehl, weil in der Person des Kunden bzw. Fahrzeughalters gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen (insbesondere offene Kfz-Steuerrückstände, offene behördliche Gebührenrückstände oder ein fehlender Versicherungsschutz), ist eine Erstattung der staatlichen Gebühren ausgeschlossen. In diesem Fall behält Anmeldefuchs die bereits von der Behörde einbehaltenen Gebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR ein. Der verbleibende Restbetrag des eingezogenen Gesamtbetrags wird dem Kunden erstattet. § 5 Mitwirkungspflichten, Aufklärungspflichten und Freistellung (1) Der Kunde ist allein für die vollständige und fehlerfreie Eingabe aller erforderlichen Daten verantwortlich. (2) Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die für das i-Kfz-Verfahren erforderlichen Sicherheitscodes auf den Zulassungsbescheinigungen (Teil I / Teil II) sowie auf den Stempelplaketten vollständig, leserlich und unbeschädigt freigelegt und korrekt in das System eingegeben werden. (3) Der Kunde versichert, sämtliche Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben sowie ausschließlich solche Dokumente und Nachweise hochzuladen, zu deren Verwendung er berechtigt ist. (4) Unternehmer, die Zulassungsvorgänge im Namen Dritter (z. B. für Endkunden eines Autohauses) veranlassen, sichern zu, über sämtliche erforderlichen Vollmachten, Einverständniserklärungen und datenschutzrechtlichen Einwilligungen der jeweiligen Fahrzeughalter zu verfügen. (5) Der Unternehmer ist im Verhältnis zu seinem Endkunden (Fahrzeughalter) eigenverantwortlich für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Aufklärungs-, Informations- und Hinweispflichten zuständig. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, den Endkunden rechtzeitig und nachweisbar darüber aufzuklären, a) dass die Zulassung digital über einen externen Dienstleister (Anmeldefuchs) beantragt wird, b) welche Daten und Dokumente (z. B. Ausweiskopien, Zertifikate, elektronische Signaturen) hierfür erhoben und verarbeitet werden, c) dass das Fahrzeug erst nach der Bereitstellung des digitalen vorläufigen Zulassungsbescheids und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben im Straßenverkehr geführt werden darf, d) und dass etwaige behördliche Ablehnungen (z. B. aufgrund von Kfz-Steuerrückständen oder Gebührenrückständen des Halters) vollständig zu Lasten des Halters bzw. des Unternehmers gehen und eine Erstattung der staatlichen Gebühren ausgeschlossen ist. (6) Der Kunde stellt Anmeldefuchs von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere von Endkunden des Unternehmers oder von Behörden) frei, die auf unrichtigen Angaben, fehlenden Vollmachten, einer Verletzung der in Abs. 5 geregelten Aufklärungspflichten, unberechtigten Fahrzeugzulassungen oder sonstigen vom Kunden zu vertretenden Pflichtverletzungen beruhen. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Freistellungspflicht nur, sofern der Verbraucher die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. (7) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm beantragte Kennzeichenart (z. B. Standardkennzeichen, Saisonkennzeichen, E-Kennzeichen, historisches Kennzeichen) exakt mit den Spezifikationen der von seiner Versicherung übermittelten elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) übereinstimmt. (8) Der Kunde stellt sicher, dass das für das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer angegebene Bankkonto für diesen Zweck autorisiert, gültig und ausreichend gedeckt ist. Fehlgeschlagene Lastschriften und die daraus resultierenden behördlichen Mehrkosten oder Zulassungsstornierungen gehen vollständig zu Lasten des Kunden. § 6 Preise, Behördengebühren und Zahlungsbedingungen (1) Die auf der Website angegebenen Preise setzen sich zusammen aus dem Serviceentgelt von Anmeldefuchs, den Kosten für optionale Kennzeichenschilder sowie den staatlichen Gebühren der Zulassungsbehörden. Anmeldefuchs zieht den Gesamtbetrag im Rahmen des Bestellprozesses ein und begleicht die anfallenden Behördengebühren als Zentralregulierer direkt gegenüber den zuständigen Stellen. (2) Zahlung im B2C-Bereich: Die Zahlung erfolgt unmittelbar im Bestellprozess über die angebotenen elektronischen Zahlungsdienstleister. Eine Übermittlung des Antrags an die Behördenschnittstelle erfolgt erst nach erfolgreicher Autorisierung der Zahlung. (3) Zahlung im B2B-Bereich (Rechnungskauf): Für registrierte gewerbliche Kunden (B2B) kann nach vorheriger Freischaltung die Abrechnung auf Rechnung (z. B. Einzel- oder Sammelrechnung) erfolgen. Rechnungen von Anmeldefuchs sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug. Anmeldefuchs behält sich das Recht vor, den Portal-Zugang des B2B-Kunden bei Zahlungsverzug temporär zu sperren und weitere Aufträge zurückzuhalten. (4) Anmeldefuchs ist berechtigt, angemessene Kreditwürdigkeitsprüfungen bei gewerblichen Kunden (B2B) durchzuführen und angebotene Zahlungsarten von dem Ergebnis dieser Bonitätsprüfung abhängig zu machen. (5) Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Anmeldefuchs anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. § 7 Besonderheiten beim Kennzeichen-Versand, Gefahrübergang und Rügepflicht (1) Bietet Anmeldefuchs die Lieferung geprägter Kennzeichen an, setzt dies voraus, dass der Kunde die entsprechende Kombination vorab bereits selbstständig bei der zuständigen Behörde reserviert hat. (2) Gefahrübergang: Ist der Kunde Unternehmer (B2B), geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware gemäß § 447 BGB mit der Übergabe an das Transportunternehmen (z. B. DHL, DPD) auf den Kunden über. Ist der Kunde Verbraucher (B2C), geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Kunden über. (3) Untersuchungspflicht für Unternehmer: Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), ist er verpflichtet, gelieferte Kennzeichenschilder unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit (Prägung) und Mängel zu untersuchen. Offensichtliche Mängel oder Falschlieferungen sind Anmeldefuchs innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware in Textform anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt (§ 377 HGB). (4) Kulanzregelung: Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen prüft Anmeldefuchs im Einzelfall bei Verlust oder Beschädigung auf dem Postweg eine kulante und zügige Nachlieferung, um den Zulassungsprozess des Kunden nicht zu gefährden. Ein Rechtsanspruch auf Kulanzleistungen besteht nicht. (5) Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben gelieferte Kennzeichenschilder Eigentum von Anmeldefuchs. § 8 Widerrufsrecht und Erlöschen des Widerrufsrechts (1) Vorzeitiges Erlöschen bei Dienstleistungen (i-Kfz-Übermittlung): Bei Verträgen über Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht eines Verbrauchers vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB). Das i-Kfz-Verfahren stellt eine solche Dienstleistung dar; das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig und vollständig, sobald der digitale vorläufige Zulassungsbescheid (PDF) generiert und dem Kunden im Portal oder per E-Mail bereitgestellt wurde. (2) Ausschluss des Widerrufsrechts bei Kennzeichenschildern: Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Da geprägte Kennzeichenschilder nach den Vorgaben des Kunden individualisiert werden, ist ein Widerrufsrecht bezüglich der Schilder ausdrücklich ausgeschlossen. (3) Unternehmeren (§ 14 BGB) steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. § 9 Haftungsbeschränkung und B2B-Haftungsdeckel (1) Anmeldefuchs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) For leichte Fahrlässigkeit haftet Anmeldefuchs nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Anmeldefuchs haftet nicht für Verzögerungen, Fehlfunktionen oder Schäden, die durch behördliche Entscheidungen, behördliche Systemausfälle, temporäre Nichtverfügbarkeiten, Wartungsmaßnahmen oder Störungen von KBA-Schnittstellen, Zulassungsstellen, Zahlungsdienstleistern, Hosting-Dienstleistern oder sonstigen externen technischen Dienstleistern (z. B. Schnittstellenbetreiber) verursacht werden, sofern diese nicht von Anmeldefuchs vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. (4) Bei Unternehmern (§ 14 BGB) gilt ergänzend: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird je Schadensfall auf den höheren Betrag aus a) dem Fünffachen des für den jeweiligen Auftrag gezahlten Serviceentgelts (ohne staatliche Behördengebühren) oder b) 1.000,00 EUR begrenzt. Unternehmenskunden verzichten bei leichter Fahrlässigkeit zudem – soweit gesetzlich zulässig – auf Ansprüche für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden. (5) Die elektronischen Protokolle, Zeitstempel und Transaktionsdaten von Anmeldefuchs stellen ein gewichtiges Indiz für die ordnungsgemäße Durchführung, den Zeitpunkt und den Status eines Zulassungsvorgangs dar, sofern der Kunde keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit nachweist. § 10 Datenschutz und Schnittstellen-Compliance (1) Anmeldefuchs erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (u. a. Identifikationsdaten, Fahrzeugdaten, Versicherungsdaten und Bankdaten des Halters) streng nach den Vorgaben der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). (2) Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für das i-Kfz-Verfahren weist Anmeldefuchs darauf hin, dass hochsensible Daten (insbesondere Scans von Ausweisdokumenten sowie freigelegte KBA-Sicherheitscodes) ausschließlich zum Zweck der Antragsstellung verarbeitet und nach Abschluss des jeweiligen Verfahrens entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gelöscht oder für die weitere Verarbeitung gesperrt werden. Zu Nachweiszwecken und zur Systemsicherheit verbleiben lediglich die reinen Protokolldaten (Zeitstempel, anonymisierte Transaktions-ID, Status des Vorgangs) in der Systemdatenbank. (3) Detaillierte Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen erforderlichen personenbezogenen Daten durch Anmeldefuchs sowie den Einsatz von Hosting-Dienstleistern und Auftragsverarbeitern befinden sich in der separaten Datenschutzerklärung, abrufbar unter anmeldefuchs.de/datenschutz. § 11 Verbraucherstreitbeilegung Anmeldefuchs ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. § 12 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz von Anmeldefuchs. (3) Anmeldefuchs haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, flächendeckende Stromausfälle, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Anordnungen, Krieg, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von Anmeldefuchs. (4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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