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Ummeldung

Auto bei Scheidung: Was passiert mit dem Fahrzeug?

10.7.2026 · 4 Min

Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich schnell die Frage: Wem gehört das Auto? Wir erklären, wie Fahrzeuge im Trennungsfall rechtlich behandelt werden und was zu tun ist.

Wem gehört das Auto nach der Trennung?

Das Fahrzeug gehört rechtlich demjenigen, auf den es zugelassen ist – also dem eingetragenen Halter. Der Halterstatus im Fahrzeugschein ist jedoch nicht identisch mit dem zivilrechtlichen Eigentum. Es ist möglich, dass das Fahrzeug zwar auf eine Person zugelassen ist, das Eigentum aber einer anderen oder beiden gemeinsam zusteht.

In einer Zugewinngemeinschaft (der gesetzliche Güterstand für Ehen in Deutschland) wird der in der Ehe erzielte Wertzuwachs beim Zugewinnausgleich berücksichtigt. Das Fahrzeug selbst gehört aber zunächst derjenigen Person, die es erworben hat – es sei denn, es wurde gemeinsam gekauft.

Einvernehmliche Lösung: Ummeldung ohne Gericht

In den meisten Fällen einigen sich Eheleute außergerichtlich darauf, wer das Fahrzeug behält. Wenn das Fahrzeug auf die andere Person übertragen werden soll, ist eine Ummeldung notwendig. Dafür werden Fahrzeugdokumente, eine neue eVB-Nummer und ein gültiger Ausweis benötigt.

Die Ummeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle oder digital. Der bisherige Halter muss der Ummeldung nicht persönlich beiwohnen, wenn eine Vollmacht vorliegt.

Was, wenn keine Einigung möglich ist?

Ist keine Einigung möglich, kann das Familiengericht im Rahmen der Scheidung über die Zuteilung von Haushaltsgegenständen – zu denen das Fahrzeug zählen kann – entscheiden. Das Gericht berücksichtigt dabei, wer auf das Fahrzeug angewiesen ist (z. B. für den Weg zur Arbeit).

Solange kein Gerichtsbeschluss vorliegt, verbleibt das Fahrzeug beim eingetragenen Halter. Wer auf das Fahrzeug angewiesen ist, aber nicht der Halter ist, hat ohne Zustimmung kein automatisches Nutzungsrecht.

Praktische Schritte nach der Einigung

Haben sich beide Seiten auf eine Übertragung geeinigt, sollte die Ummeldung zeitnah erfolgen. Der bisherige Halter kündigt gleichzeitig seine Kfz-Versicherung oder lässt sie ruhen, der neue Halter schließt eine eigene Versicherung ab.

Nach der Ummeldung ist die ZB I auf den neuen Halter ausgestellt. Das Kennzeichen bleibt beim bisherigen Halter – der neue Halter wählt ein eigenes Kennzeichen, gegebenenfalls als Wunschkennzeichen.

Fazit: Einigung erleichtert alles

Das Fahrzeug bei einer Scheidung zu regeln ist bei einvernehmlicher Lösung administrativ einfach: Ummeldung, neue Versicherung, neues Kennzeichen. Ohne Einigung entscheidet das Familiengericht – was Zeit und Kosten kostet.

Nächster Schritt

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