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Zulassung

Auto aus dem Ausland importieren und in Deutschland zulassen

13.7.2026 · 5 Min

Wer ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland oder einem Drittland nach Deutschland bringt, muss es neu zulassen. Wir erklären den Ablauf – von der COC-Bescheinigung bis zur Zulassung.

Import aus EU-Ländern: Einfachere Regeln dank EG-Typgenehmigung

Für Fahrzeuge aus anderen EU-Mitgliedstaaten gilt die gegenseitige Anerkennung der EG-Typgenehmigung. Ein Fahrzeug, das in einem EU-Land zugelassen war, muss in Deutschland in der Regel keine gesonderte Einzelabnahme bestehen. Entscheidend ist die COC-Bescheinigung (Certificate of Conformity).

Die COC-Bescheinigung ist ein Dokument des Fahrzeugherstellers, das bestätigt, dass das Fahrzeug einer genehmigten Fahrzeugtype entspricht. Sie erhalten sie beim Hersteller oder Händler – manchmal auch über den Vorbesitzer.

  • COC-Bescheinigung beim Hersteller anfordern (kostenpflichtig, ca. 50–150 EUR)
  • Ausländische Zulassungsdokumente (Äquivalent zu ZB I und ZB II)
  • Nachweis über abgemeldetes oder ablaufendes Auslandskennzeichen
  • eVB-Nummer einer deutschen Kfz-Versicherung

Import aus Drittländern (z. B. USA, Japan, Türkei)

Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern benötigen in der Regel eine Einzelabnahme (§ 21 StVZO) durch einen deutschen Prüfsachverständigen von TÜV, DEKRA oder ähnlichen Organisationen. Dabei wird geprüft, ob das Fahrzeug den deutschen und europäischen Zulassungsvoraussetzungen entspricht.

Häufig müssen technische Anpassungen vorgenommen werden – etwa Scheinwerfer (Leuchtweite, Lichtfarbe), Geschwindigkeitsbegrenzer oder Abgassystem. Der Aufwand und die Kosten variieren stark je nach Herkunftsland und Fahrzeugtyp.

  • Einzelabnahme nach § 21 StVZO bei TÜV / DEKRA
  • Technische Anpassungen je nach Herkunftsland
  • Zollabwicklung und Einfuhrumsatzsteuer für Nicht-EU-Importe
  • Fahrzeug muss HU/AU vor der Zulassung bestehen

Zoll und Steuern beim Fahrzeugimport

Für Fahrzeuge aus EU-Ländern fallen keine Zölle an. Beim Import aus Drittländern sind Einfuhrzölle (6,5 % des Fahrzeugwerts für Pkw) und Einfuhrumsatzsteuer (19 %) zu entrichten, sofern das Fahrzeug nicht im EU-freien Verkehr ist.

Ausnahmen gelten bei Umzug aus dem Nicht-EU-Ausland (Übersiedlungsgut) oder für bestimmte Fahrzeugkategorien. Eine Zollberatung empfiehlt sich vor dem Import.

Ablauf der Zulassung nach dem Import

Sind alle Voraussetzungen erfüllt – COC oder Einzelabnahme, gültige HU, eVB-Nummer – erfolgt die Zulassung wie bei jedem anderen Fahrzeug bei der zuständigen deutschen Zulassungsstelle. Dabei wird dem Fahrzeug ein deutsches Kennzeichen zugeteilt.

Die ausländischen Kennzeichen müssen mit der Zulassung abgegeben oder entwertet werden. Das neue deutsche Kennzeichen können Sie als Wunschkennzeichen wählen.

Fazit: EU-Import unkompliziert, Drittland mit mehr Aufwand

Der Import eines Fahrzeugs aus einem EU-Land ist mit COC-Bescheinigung relativ überschaubar. Aus Drittländern ist mehr Vorbereitung nötig – technische Anpassungen, Einzelabnahme und Zollabwicklung sollten frühzeitig eingeplant werden.

Nächster Schritt

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