Elektromobilität
E-Kennzeichen: Vorteile, Voraussetzungen und Beantragung
2.7.2026 · 5 Min
Das E-Kennzeichen kennzeichnet Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybride und bringt in vielen Städten handfeste Vorteile. Wir erklären, wer es beantragen kann und was es bringt.
Was ist das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen ist ein besonderes Kraftfahrzeugkennzeichen für Elektrofahrzeuge und bestimmte Hybridfahrzeuge in Deutschland. Es ist an einem großen roten „E" am Ende der Buchstaben-Zahlen-Kombination erkennbar – etwa „M AB 1234 E".
Eingeführt wurde es 2015 mit dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Das E-Kennzeichen ist kein eigenständiger Kennzeichentyp, sondern ein Zusatz zum regulären Kennzeichen, der das Fahrzeug als elektrisch angetrieben ausweist.
Welche Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten?
Berechtigt sind: reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV), Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) sowie extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride, PHEV) mit einem elektrischen Mindestreichweite von 40 km oder einem CO₂-Ausstoß von maximal 50 g/km.
Nicht berechtigt sind Mild-Hybride (MHEVs), die sich nicht extern aufladen lassen, und Fahrzeuge, die die genannten Grenzwerte nicht erfüllen.
- Reine Elektrofahrzeuge (BEV): immer berechtigt
- Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV): immer berechtigt
- Plug-in-Hybride (PHEV): bei ≥40 km Reichweite oder ≤50 g/km CO₂
- Mild-Hybride (MHEV): nicht berechtigt
Welche Vorteile bietet das E-Kennzeichen?
Viele Kommunen gewähren Fahrzeugen mit E-Kennzeichen besondere Privilegien: kostenloses oder vergünstigtes Parken auf ausgewiesenen Flächen, die Nutzung von Busspuren sowie kostenfreies Parken auf Parkflächen mit E-Lademöglichkeit.
Außerdem sind reine Elektrofahrzeuge für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Das E-Kennzeichen dokumentiert diesen Status und erleichtert Kontrollen durch Behörden und Parkverwaltungen.
- Vergünstigtes oder kostenloses Parken (kommunal geregelt)
- Nutzung von Busspuren (wo zugelassen)
- Zufahrt zu Umweltzonen ohne gesonderte Plakette
- Steuerbefreiung für 10 Jahre (reine E-Fahrzeuge)
Wie beantragen Sie das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen wird bei der Zulassung des Fahrzeugs automatisch vergeben, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt. Für bereits zugelassene Fahrzeuge kann das Kennzeichen bei der Zulassungsstelle nachträglich beantragt werden – der Wechsel kostet eine reguläre Umschreibungsgebühr.
Im digitalen Zulassungsprozess bei Anmeldefuchs wird bei geeigneten Fahrzeugen automatisch auf die E-Option hingewiesen.
Fazit: Kleines E, große Wirkung
Das E-Kennzeichen ist für Besitzer berechtigter Elektro- und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge ein sinnvoller Zusatz. Es dokumentiert die Fahrzeugeigenschaft, ermöglicht kommunale Vergünstigungen und ist in der Regel ohne Mehrkosten erhältlich.
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