Zulassung
Fahrzeug in einem anderen Bundesland zulassen: Was gilt?
6.7.2026 · 4 Min
Viele glauben, sie könnten ihr Fahrzeug in einem beliebigen Bundesland anmelden. Das stimmt so nicht. Wir klären auf, wo Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich zulassen müssen.
Wo muss ein Fahrzeug zugelassen werden?
In Deutschland gilt der Grundsatz: Das Fahrzeug wird an dem Ort zugelassen, an dem der Halter seinen Hauptwohnsitz (bei natürlichen Personen) oder seinen Sitz (bei Unternehmen) hat. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des entsprechenden Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Eine freie Wahl des Bundeslandes für die Zulassung ist nicht möglich – anders als manche meinen. Die Zuständigkeit ist durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt und an den Wohnsitz gebunden.
Gibt es Ausnahmen von der Wohnsitzregel?
Es gibt wenige Ausnahmen: Unternehmen können Fahrzeuge an ihrem Firmensitz oder einer Niederlassung anmelden. Wer einen Zweitwohnsitz hat, kann das Fahrzeug an einem der beiden Wohnsitze zulassen.
Außerdem können Fahrzeuge für einen kurzen Zeitraum an einem anderen Ort zugelassen sein – etwa während eines temporären Aufenthalts mit doppeltem Wohnsitz. Entscheidend ist aber stets der Hauptwohnsitz.
Das Kennzeichen-Kürzel frei wählen – das geht!
Wer glaubt, durch eine Anmeldung in einem anderen Bundesland ein gewünschtes Kürzel zu bekommen, muss das nicht mehr tun: Seit der Kennzeichen-Liberalisierung 2015 können Halter nahezu jedes deutsche Kürzel als Wunschkennzeichen wählen – unabhängig davon, wo sie wohnen.
Ein Münchner kann also ein „HH"-Kennzeichen (Hamburg) führen, wenn er es als Wunschkennzeichen bei seiner Münchner Zulassungsstelle beantragt. Das Fahrzeug bleibt in München zugelassen.
Kann man durch Zulassung in einem anderen Bundesland KFZ-Steuer sparen?
Nein. Die Kraftfahrzeugsteuer ist eine Bundessteuer und wird nach einheitlichen bundesweiten Regelungen erhoben. Es gibt keine regionalen Unterschiede in der KFZ-Steuer, die durch eine Wahl des Bundeslandes ausgenutzt werden könnten.
Wer sein Fahrzeug dennoch in einem anderen Bundesland anmeldet, als es dem Hauptwohnsitz entspricht, handelt gegen die Zulassungsvorschriften und riskiert Bußgelder sowie eine Pflicht zur Ummeldung.
Fazit: Zulassung am Wohnsitz ist Pflicht – Wunschkürzel dennoch frei wählbar
Das Fahrzeug muss am Hauptwohnsitz des Halters zugelassen werden. Wer ein anderes Kennzeichen-Kürzel möchte, wählt es einfach als Wunschkennzeichen bei der eigenen Zulassungsstelle – ohne Umwege über ein anderes Bundesland.
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