Abmeldung
Fahrzeug verkauft – was jetzt? Abmeldung, Kennzeichen und nächste Schritte
5.7.2026 · 9 Min
Nach dem Fahrzeugverkauf gibt es einiges zu erledigen: Abmeldung, Kennzeichen, Versicherung. Wir zeigen, was auf Verkäufer und Käufer zukommt.
Was passiert mit dem Kennzeichen beim Fahrzeugverkauf?
Das Kennzeichen gehört grundsätzlich zum Halter, nicht zum Fahrzeug. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, verbleibt das Kennzeichen in der Regel bei Ihnen – Sie können es auf ein anderes Fahrzeug übertragen lassen.
Der Käufer meldet das Fahrzeug auf seinen Namen um und erhält dabei ein neues Kennzeichen – oder wählt ein Wunschkennzeichen. Das alte Kennzeichen wird am Tag des Eigentümerwechsels von der Zulassung des Fahrzeugs getrennt.
Sollte der Verkäufer das Fahrzeug abmelden?
Der Verkäufer kann das Fahrzeug vor der Übergabe auf den Käufer abmelden. Eine Kurzzeitkennzeichen-Lösung ist eine weitere Option, wenn das Fahrzeug noch bewegt werden muss.
Alternativ meldet der Käufer das Fahrzeug direkt auf seinen Namen um. In diesem Fall endet die Haltereigenschaft des Verkäufers mit dem Ummeldedatum – nicht mit dem Übergabedatum.
Was muss der Käufer nach dem Kauf tun?
Nach dem Fahrzeugkauf muss der Käufer eine eigene Kfz-Versicherung abschließen und eine eVB-Nummer besorgen. Anschließend erfolgt die Ummeldung bei der Zulassungsstelle – oder digital über einen entsprechenden Service.
Im digitalen Ummeldungsprozess werden alle benötigten Schritte strukturiert geführt. Eine eigene Kfz-Versicherung ist Voraussetzung – die eVB-Nummer wird direkt im Antrag eingetragen.
- Neue Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer besorgen
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II vom Verkäufer erhalten
- Fahrzeug auf eigenen Namen umschreiben lassen
- Neues Kennzeichen wählen oder Wunschkennzeichen reservieren
Versicherung nach dem Verkauf kündigen oder übertragen
Als Verkäufer sollten Sie Ihre Kfz-Versicherung nach dem Verkauf kündigen oder ruhen lassen. Solange das Fahrzeug noch auf Sie zugelassen ist, haften Sie als Halter mit – auch wenn das Fahrzeug schon beim Käufer steht.
Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah über den Halterwechsel, um ungewollte Haftungsrisiken zu vermeiden.
Fazit: Klarer Ablauf für Käufer und Verkäufer
Der Fahrzeugverkauf bringt für beide Seiten administrative Aufgaben. Wer die Reihenfolge kennt – Abmeldung oder Ummeldung, Versicherung, Kennzeichen –, erledigt alles schnell und ohne Lücken.
Nächster Schritt
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