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Fahrzeugtechnik

Hauptuntersuchung (TÜV): Fristen, Kosten und was bei Mängeln passiert

14.7.2026 · 6 Min

Die Hauptuntersuchung ist in Deutschland Pflicht. Wir erklären, wann der nächste Termin fällig ist, was die Prüfung kostet und was bei erheblichen Mängeln zu tun ist.

Was ist die Hauptuntersuchung?

Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie ist in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt und wird von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.

Ziel der HU ist es, sicherzustellen, dass Fahrzeuge den technischen Vorschriften entsprechen und den Straßenverkehr nicht gefährden. Gleichzeitig wird die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt, die die Abgasemissionen des Fahrzeugs prüft.

Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?

Neue Pkw müssen drei Jahre nach der Erstzulassung zur ersten HU. Danach ist alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Plakette an der hinteren Kennzeichenhalterung sowie im Fahrzeugschein (ZB I).

Wichtig: Das Fälligkeitsdatum gilt als Monat, nicht als Tag. Wenn die Plakette beispielsweise „7/2026" zeigt, muss die HU im Juli 2026 abgelegt werden. Eine Überziehung von bis zu zwei Monaten ist technisch möglich, aber mit Bußgeldern verbunden.

  • Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren
  • Folgeprüfungen: alle 2 Jahre
  • Anhänger: alle 2 Jahre
  • Lkw und Busse: jährliche Prüfung
  • Oldtimer (H-Kennzeichen): alle 2 Jahre, jedoch mit vereinfachter Prüfung

Was kostet die Hauptuntersuchung?

Die Kosten für die HU sind nicht gesetzlich festgelegt und variieren je nach Prüforganisation und Region. Als Richtwert gilt: Für einen Pkw liegen die Kosten für HU und AU zusammen üblicherweise zwischen 80 und 130 EUR.

Manche Kfz-Werkstätten bieten kombinierte HU/AU-Termine an, bei denen die Vorstellung bei der Prüforganisation zusammen mit einem Fahrzeugservice stattfindet. Das kann Kosten und Zeit sparen.

Ergebnis der HU: Plakette, Mängel und Reparaturen

Besteht das Fahrzeug die HU ohne Beanstandung, erhält es eine neue Plakette. Bei geringen Mängeln wird die Plakette ebenfalls ausgegeben, aber der Halter muss die Mängel innerhalb einer Frist beheben und das Fahrzeug zur Nachkontrolle vorstellen.

Bei erheblichen Mängeln wird keine Plakette ausgegeben. Das Fahrzeug darf in diesem Fall nur noch für die Fahrt zur Reparaturwerkstatt bewegt werden. Bei gefährlichen Mängeln ist das Fahrzeug sofort außer Betrieb zu nehmen.

  • Ohne Mängel: neue Plakette, Fahrzeug zugelassen
  • Geringe Mängel: Plakette wird vergeben, Nachbesserungspflicht
  • Erhebliche Mängel: keine Plakette, Fahrt nur zur Werkstatt
  • Gefährliche Mängel: sofortige Außerbetriebsetzung

Bußgelder bei überzogener HU

Wer mit überfälliger HU fährt, riskiert ein Bußgeld. Bis zu zwei Monate Überziehung: 15 EUR. Zwischen zwei und vier Monaten: 25 EUR. Bei mehr als vier Monaten Überziehung: 60 EUR – und ein Punkt in Flensburg.

Zudem kann die Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit einem technisch mangelhaften Fahrzeug die Leistung einschränken. Regelmäßige HU-Termine sind daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eigene Absicherung.

Fazit: Fristen kennen, pünktlich prüfen lassen

Die Hauptuntersuchung schützt nicht nur die Allgemeinheit – sie schützt auch den Fahrzeughalter. Wer die Fristen kennt und rechtzeitig einen Termin bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüforganisation bucht, vermeidet Bußgelder und fährt mit gutem Gewissen.

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