Fahrzeugtechnik
TÜV-Fristen 2026: Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?
14.7.2026 · 6 Min
Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren, dann alle 2 Jahre. Ab 2 Monaten Überziehung drohen bis zu 60 € Bußgeld. Alle Fristen, Kosten und was bei Mängeln passiert – kompakt erklärt.
Was ist die Hauptuntersuchung?
Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung für Kraftfahrzeuge in Deutschland. Sie ist in § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt und wird von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS durchgeführt.
Ziel der HU ist es, sicherzustellen, dass Fahrzeuge den technischen Vorschriften entsprechen und den Straßenverkehr nicht gefährden. Gleichzeitig wird die Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt, die die Abgasemissionen des Fahrzeugs prüft.
Wann ist die Hauptuntersuchung fällig?
Neue Pkw müssen drei Jahre nach der Erstzulassung zur ersten HU. Danach ist alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung vorgeschrieben. Das Fälligkeitsdatum steht auf der Plakette an der hinteren Kennzeichenhalterung sowie im Fahrzeugschein (ZB I).
Wichtig: Das Fälligkeitsdatum gilt als Monat, nicht als Tag. Wenn die Plakette beispielsweise „7/2026" zeigt, muss die HU im Juli 2026 abgelegt werden. Eine Überziehung von bis zu zwei Monaten ist technisch möglich, aber mit Bußgeldern verbunden.
- Neuwagen: erste HU nach 3 Jahren
- Folgeprüfungen: alle 2 Jahre
- Anhänger: alle 2 Jahre
- Lkw und Busse: jährliche Prüfung
- Oldtimer (H-Kennzeichen): alle 2 Jahre, jedoch mit vereinfachter Prüfung
Was kostet die Hauptuntersuchung?
Die Kosten für die HU sind nicht gesetzlich festgelegt und variieren je nach Prüforganisation und Region. Als Richtwert gilt: Für einen Pkw liegen die Kosten für HU und AU zusammen üblicherweise zwischen 80 und 130 EUR.
Manche Kfz-Werkstätten bieten kombinierte HU/AU-Termine an, bei denen die Vorstellung bei der Prüforganisation zusammen mit einem Fahrzeugservice stattfindet. Das kann Kosten und Zeit sparen.
Ergebnis der HU: Plakette, Mängel und Reparaturen
Besteht das Fahrzeug die HU ohne Beanstandung, erhält es eine neue Plakette. Bei geringen Mängeln wird die Plakette ebenfalls ausgegeben, aber der Halter muss die Mängel innerhalb einer Frist beheben und das Fahrzeug zur Nachkontrolle vorstellen.
Bei erheblichen Mängeln wird keine Plakette ausgegeben. Das Fahrzeug darf in diesem Fall nur noch für die Fahrt zur Reparaturwerkstatt bewegt werden. Bei gefährlichen Mängeln ist das Fahrzeug sofort außer Betrieb zu nehmen.
- Ohne Mängel: neue Plakette, Fahrzeug zugelassen
- Geringe Mängel: Plakette wird vergeben, Nachbesserungspflicht
- Erhebliche Mängel: keine Plakette, Fahrt nur zur Werkstatt
- Gefährliche Mängel: sofortige Außerbetriebsetzung
Bußgelder bei überzogener HU
Wer mit überfälliger HU fährt, riskiert ein Bußgeld. Bis zu zwei Monate Überziehung: 15 EUR. Zwischen zwei und vier Monaten: 25 EUR. Bei mehr als vier Monaten Überziehung: 60 EUR – und ein Punkt in Flensburg.
Zudem kann die Kfz-Versicherung bei einem Unfall mit einem technisch mangelhaften Fahrzeug die Leistung einschränken. Regelmäßige HU-Termine sind daher nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eigene Absicherung.
Häufige Fragen zu HU-Fristen
Welche Frist gilt für die nächste Hauptuntersuchung? – Bei einem Neuwagen ist die erste HU nach 3 Jahren fällig (gerechnet ab Erstzulassung), danach immer alle 2 Jahre. Ein gebrauchtes Fahrzeug, das Sie kaufen, unterliegt dem noch laufenden HU-Rhythmus des Vorbesitzers.
Was bedeutet die Plaketten-Farbe? – Die Farbe der HU-Plakette kodiert das Fälligkeitsjahr, die aufgedruckte Zahl zeigt den Monat. Farbe und Zahl zusammen nennen Ihnen sofort den nächsten Termin.
Wie lange darf ich überziehen? – Bis zu 2 Monate sind technisch möglich, aber bereits bußgeldbewehrt (15 EUR). Ab 4 Monaten gibt es zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
- Neuwagen: HU erstmals nach 3 Jahren
- Danach: alle 2 Jahre
- Bis 2 Monate Überziehung: 15 EUR Bußgeld
- 2–4 Monate Überziehung: 25 EUR
- Über 4 Monate: 60 EUR + 1 Punkt in Flensburg
- TÜV-Plakette: Farbe = Jahr, Zahl = Monat
Nach bestandener HU: Fahrzeug direkt online anmelden
Liegt die gültige HU-Plakette vor, steht der Zulassung nichts mehr im Weg. Mit Anmeldefuchs erledigen Sie die Fahrzeuganmeldung vollständig digital – ohne Termin bei der Behörde, ohne Warteschlange.
Sie brauchen nur ZB I, ZB II, eVB-Nummer und IBAN. Den Rest übernimmt Anmeldefuchs für Sie – in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Fazit: Fristen kennen, pünktlich prüfen lassen
Die Hauptuntersuchung schützt nicht nur die Allgemeinheit – sie schützt auch den Fahrzeughalter. Wer die Fristen kennt und rechtzeitig einen Termin bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüforganisation bucht, vermeidet Bußgelder und fährt mit gutem Gewissen.
Sobald die HU bestanden ist, lässt sich das Fahrzeug über Anmeldefuchs in wenigen Minuten digital anmelden – ganz ohne Warteschlange beim Amt.
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