← Zurück zum Blog

Zulassung

Leasing-Fahrzeug: Zulassung, Nutzung und was bei der Rückgabe gilt

6.7.2026 · 5 Min

Bei Leasing-Fahrzeugen ist nicht der Fahrer, sondern oft die Leasinggesellschaft der Halter. Wir erklären, was das für Zulassung, Versicherung und Rückgabe bedeutet.

Wer ist Halter beim Leasing-Fahrzeug?

Beim Kfz-Leasing bleibt das Fahrzeug im Eigentum der Leasinggesellschaft. In der Zulassungsbescheinigung Teil I ist in der Regel die Leasinggesellschaft als Halter eingetragen – nicht der Leasingnehmer (Fahrer oder Unternehmen).

Es gibt jedoch auch Modelle, bei denen der Leasingnehmer als Halter eingetragen wird. Das hängt vom konkreten Leasingvertrag ab. Im Zweifel gibt der Vertrag oder die Leasinggesellschaft Auskunft.

Wer ist für Versicherung und Steuern zuständig?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss vom Leasingnehmer abgeschlossen werden – sie ist Pflicht für jedes zugelassene Fahrzeug. Die Prämie zahlt der Leasingnehmer. In manchen Leasingverträgen ist die Versicherung jedoch bereits enthalten.

Die Kraftfahrzeugsteuer wird grundsätzlich vom Fahrzeughalter getragen. Ist die Leasinggesellschaft Halter, zahlt sie die Steuer – und stellt diese üblicherweise im Rahmen der Leasingrate dem Leasingnehmer in Rechnung.

Was passiert mit den Fahrzeugdokumenten?

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) verbleibt beim Halter – also bei der Leasinggesellschaft. Als Leasingnehmer haben Sie keinen Anspruch auf die ZB II. Im Fahrzeug befindet sich die ZB I (Fahrzeugschein), die Sie stets mitführen müssen.

Wenn Sie das Fahrzeug verkaufen oder übertragen möchten, ist das ohne Zustimmung der Leasinggesellschaft nicht möglich, da Sie nicht Eigentümer sind.

Rückgabe am Ende der Leasinglaufzeit

Am Ende der Leasinglaufzeit geben Sie das Fahrzeug zurück. Die Abmeldung des Fahrzeugs oder die Ummeldung auf den nächsten Nutzer übernimmt in der Regel die Leasinggesellschaft. Als Leasingnehmer müssen Sie das Fahrzeug im vertragsgemäßen Zustand zurückgeben und alle Fahrzeugdokumente sowie den Zweitschlüssel mitliefern.

Wenn Sie das Fahrzeug nach Ablauf kaufen möchten, wird eine Ummeldung auf Ihren Namen notwendig. In diesem Fall stellt die Leasinggesellschaft die ZB II für die Ummeldung zur Verfügung.

  • Fahrzeug und ZB I bei Rückgabe vollständig übergeben
  • Zweitschlüssel mitgeben
  • Abmeldung/Ummeldung durch Leasinggesellschaft
  • Bei Fahrzeugkauf: Ummeldung auf eigenen Namen nötig

Fazit: Leasinggesellschaft bleibt Eigentümerin und Halterin

Das Leasing-Fahrzeug gehört rechtlich der Leasinggesellschaft. Als Nutzer tragen Sie die Versicherungspflicht, aber kaum Zulassungsaufwand – die meisten formalen Vorgänge übernimmt die Leasinggesellschaft. Bei der Rückgabe oder einem Kauf nach Vertragsende wird eine Ummeldung notwendig.

Nächster Schritt

Sie möchten direkt loslegen? Starten Sie jetzt den passenden Ablauf und übermitteln Sie Ihren Auftrag digital.

Jetzt Fahrzeug nach Leasing-Kauf ummelden

Wir verwenden Cookies und externe Dienste, um Bewertungen-Widgets und eingebettete Inhalte zu laden. Mit "Akzeptieren" werden diese Widgets sofort aktiviert. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklaerung.