Zulassung
Wiederzulassung: Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden
25.6.2026 · 4 Min
Ein abgemeldetes Fahrzeug kann jederzeit wieder zugelassen werden – sofern Dokumente und HU stimmen. Wir zeigen, was Sie für die Wiederzulassung benötigen.
Was ist eine Wiederzulassung?
Eine Wiederzulassung ist die erneute Zulassung eines Fahrzeugs, das zuvor abgemeldet (außer Betrieb gesetzt) wurde. Das Fahrzeug ist im Fahrzeugregister weiterhin erfasst – es wird lediglich reaktiviert und erhält wieder ein gültiges Kennzeichen.
Das Verfahren ist vergleichbar mit einer Neuzulassung, jedoch ist das Fahrzeug bereits bekannt. Die ZB II mit dem Sicherheitscode wird benötigt.
Was benötigen Sie für die Wiederzulassung?
Pflichtdokumente sind: Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) mit freigerubbelt oder geöffnetem Sicherheitscode, eine gültige eVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.
Zusätzlich muss das Fahrzeug über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Ist die HU abgelaufen, muss diese vor oder unmittelbar nach der Wiederzulassung nachgeholt werden – andernfalls erfolgt eine sogenannte „beschränkte Zulassung" nur für die Fahrt zur Prüfstelle.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (mit Sicherheitscode)
- eVB-Nummer der neuen oder bestehenden Kfz-Versicherung
- Personalausweis oder Reisepass
- Gültige Hauptuntersuchung (oder Nachweis einer laufenden)
- Ggf. neues Kennzeichen wählen (altes kann nicht immer wiederverwendet werden)
Kann das alte Kennzeichen wiederverwendet werden?
Das alte Kennzeichen kann in vielen Fällen wiederverwendet werden, wenn es nicht vergeben wurde und noch bei der zuständigen Zulassungsstelle reserviert ist. Wie lange eine Reservierung gilt, variiert je nach Behörde.
Alternativ wählen Sie bei der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen – auch ein Wunschkennzeichen ist möglich.
Wiederzulassung digital beauftragen
Über Anmeldefuchs können Sie die Wiederzulassung digital beauftragen. Sie geben Fahrzeug- und Halterdaten ein, durchlaufen den Ident-Schritt und schließen den Vorgang ab. Die Legitimation erfolgt sicher per eID oder Video-Ident.
Fazit: Einfacher Prozess mit den richtigen Unterlagen
Die Wiederzulassung ist in der Regel unkompliziert. Entscheidend ist, dass ZB II und HU vorliegen. Mit vollständigen Unterlagen ist das Fahrzeug schnell wieder auf der Straße.
Nächster Schritt
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