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Ummeldung

Fahrzeug erben: Was Sie bei der Ummeldung beachten müssen

11.7.2026 · 5 Min

Nach einem Erbfall muss das Fahrzeug auf den Erben umgeschrieben werden. Wir erklären, welche Dokumente benötigt werden und was mit Versicherung und Kennzeichen passiert.

Was passiert mit dem Fahrzeug nach einem Erbfall?

Das Fahrzeug geht mit dem Tod des Halters automatisch in den Nachlass über. Es bleibt bis zur Ummeldung auf den verstorbenen Halter zugelassen. Die Kfz-Versicherung bleibt in der Regel für eine Übergangsfrist bestehen – sie geht auf die Erben über, bis das Fahrzeug umgemeldet oder verkauft wird.

Die Erben können das Fahrzeug auf ihren Namen umschreiben, es verkaufen oder es abmelden und verschrotten lassen. In jedem Fall sollte die Ummeldung oder Abmeldung zeitnah erfolgen, da die Haftung für das Fahrzeug weiterhin besteht.

Welche Dokumente werden für die Ummeldung benötigt?

Für die Ummeldung eines geerbten Fahrzeugs benötigen Sie neben den üblichen Zulassungsunterlagen einen Erbnachweis. Das kann ein amtlicher Erbschein oder – bei notariellem Testament – eine beglaubigte Kopie des Testaments zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts sein.

  • Erbschein (amtlich) oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Sterbeurkunde des Erblassers
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Fahrzeugs
  • Personalausweis des Erben
  • eVB-Nummer der eigenen Kfz-Versicherung (bei Weiterbenutzung)

Übergangsregelung bei der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung des Verstorbenen geht gesetzlich auf die Erben über. Das bedeutet: Die Versicherung läuft weiter, auch wenn das Fahrzeug noch auf den Verstorbenen zugelassen ist. Die Erben können die Versicherung unter Einhaltung einer Frist kündigen oder auf eine eigene Versicherung wechseln.

Bis zur ordentlichen Ummeldung ist das Fahrzeug also versichert – es empfiehlt sich jedoch, die Versicherung frühzeitig zu informieren und einen eigenen Vertrag abzuschließen, um Lücken oder Doppelbeitragszahlungen zu vermeiden.

Mehrere Erben: Wer meldet das Fahrzeug um?

Gibt es mehrere Erben, müssen sich alle über den Verbleib des Fahrzeugs einigen. Das Fahrzeug kann nicht auf mehrere Personen gleichzeitig zugelassen werden. Entweder ein Erbe übernimmt es – mit Zustimmung der anderen – oder es wird verkauft und der Erlös aufgeteilt.

Bei Uneinigkeit kann ein Nachlassgericht die Auseinandersetzung regeln. Für die Zulassungsstelle reicht der Erbschein als Nachweis, ohne dass alle Erben persönlich erscheinen müssen.

Fazit: Zeitnah handeln, Unterlagen zusammenstellen

Ein geerbtes Fahrzeug sollte so schnell wie möglich auf den neuen Halter umgemeldet werden, um Haftungsrisiken und Doppelversicherungen zu vermeiden. Mit Erbschein, Sterbeurkunde und den Fahrzeugdokumenten ist die Ummeldung ein klar strukturierter Vorgang.

Nächster Schritt

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