Zulassung
Fahrzeugbrief verloren: Was Sie jetzt tun müssen
11.7.2026 · 4 Min
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein wichtiges Dokument. Wir erklären, welche Schritte bei Verlust notwendig sind und wie Sie Missbrauch verhindern.
Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil II?
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) – umgangssprachlich noch häufig als „Fahrzeugbrief" bezeichnet – ist das Stammdokument Ihres Fahrzeugs. Sie enthält die vollständige Fahrzeughistorie, alle bisherigen Halter und die technischen Grunddaten.
Die ZB II wird nicht täglich mitgeführt, sondern zu Hause sicher aufbewahrt. Sie ist jedoch unverzichtbar beim Fahrzeugkauf, beim Verkauf und bei bestimmten Zulassungsvorgängen.
Was passiert, wenn die ZB II verloren geht?
Ohne ZB II kann ein Fahrzeug nicht verkauft werden – ein seriöser Käufer wird das Dokument stets verlangen. Außerdem ist eine Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs ohne ZB II nicht möglich.
Wenn die ZB II verloren gegangen ist oder gestohlen wurde, sollten Sie unverzüglich handeln, um Missbrauch zu verhindern.
Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun
Gehen Sie zur zuständigen Zulassungsbehörde und melden Sie den Verlust. Bringen Sie Personalausweis und Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Die Behörde leitet eine Sperrung im System ein, sodass das verlorene Dokument nicht mehr für Zulassungsvorgänge verwendet werden kann.
Anschließend wird eine neue ZB II ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt je nach Behörde in der Regel zwischen 20 und 30 EUR. Das Fahrzeug kann bis zur Neuausstellung weiter genutzt werden – die Fahrerlaubnis erlischt nicht.
- Zulassungsstelle persönlich aufsuchen
- Personalausweis und ZB I mitbringen
- Verlust melden und Sperrung beantragen
- Neuausstellung der ZB II beantragen (ca. 20–30 EUR)
- Bei Verdacht auf Diebstahl zusätzlich Anzeige erstatten
Können Sie das Fahrzeug mit verlorener ZB II verkaufen?
Nein. Ohne ZB II ist ein Fahrzeugverkauf faktisch nicht möglich, da kein seriöser Käufer ohne dieses Dokument kaufen sollte. Vor einem geplanten Verkauf sollten Sie daher unbedingt zuerst die Neuausstellung beantragen.
Gleiches gilt für die Belastung des Fahrzeugs als Sicherheit – etwa bei einem Kredit. Auch hier ist die ZB II notwendig.
Fazit: Schnell handeln und Sperrung beantragen
Der Verlust der ZB II ist kein Beinbruch – aber handeln Sie zügig. Die Sperrung durch die Zulassungsstelle schützt Sie vor Missbrauch, und die Neuausstellung ist unkompliziert. Bewahren Sie das neue Dokument künftig sicher und separat vom Fahrzeugschein auf.
Nächster Schritt
Sie möchten direkt loslegen? Starten Sie jetzt den passenden Ablauf und übermitteln Sie Ihren Auftrag digital.
Jetzt Fahrzeug anmelden