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Zulassung

Zulassungsbescheinigung Teil I und II: Was ist der Unterschied?

21.6.2026 · 9 Min

Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden heute offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I und II bezeichnet. Wir erklären, was in welchem Dokument steht und wofür Sie es brauchen.

Zulassungsbescheinigung Teil I – der frühere Fahrzeugschein

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) ist das Dokument, das Sie immer mitführen müssen, wenn Sie mit dem Fahrzeug fahren. Es enthält die wichtigsten Fahrzeugdaten sowie die aktuellen Halterdaten.

Im Alltag wird sie häufig noch als „Fahrzeugschein" bezeichnet. Das rosafarbene Dokument wird bei der Zulassung ausgestellt und muss bei Fahrzeugkontrollen vorgelegt werden können.

  • Kennzeichen und Fahrzeugidentnummer (FIN)
  • Name und Anschrift des Halters
  • Technische Fahrzeugdaten (Hubraum, Leistung, Gewicht etc.)
  • HU-Datum (Hauptuntersuchung)
  • Sicherheitscode für Online-Dienste

Zulassungsbescheinigung Teil II – der frühere Fahrzeugbrief

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II) enthält die Stammdaten des Fahrzeugs sowie die vollständige Halterkette. Sie wird nicht täglich mitgeführt, sondern sicher aufbewahrt – zum Beispiel zu Hause.

Bei Verkauf, Wiederzulassung oder Belastung des Fahrzeugs wird die ZB II zwingend benötigt. Sie enthält ebenfalls einen verdeckten Sicherheitscode, der für Online-Vorgänge freigekratzt werden muss.

  • Vollständige technische Beschreibung des Fahrzeugs
  • Halterkette (alle bisherigen Halter)
  • Sicherheitscode (verdecktes Feld – erst freirubbeln wenn benötigt)
  • Zulassungsdaten und Fahrzeugtyp

Sicherheitscodes: Wann freilegen, wann nicht?

Sowohl ZB I als auch ZB II enthalten verdeckte Sicherheitscodes. Diese sollten Sie erst dann freirubbeln, wenn sie tatsächlich benötigt werden.

Beim digitalen Zulassungsvorgang werden diese Codes zur Identifikation des Fahrzeugs und zur Sicherheitsüberprüfung benötigt. Im Anmeldeablauf werden Sie Schritt für Schritt darauf hingewiesen, wann welcher Code gefragt ist.

Was tun bei Verlust eines Dokuments?

Bei Verlust der ZB I oder ZB II sollte umgehend die zuständige Zulassungsbehörde informiert werden. Ein Ersatzdokument kann dort beantragt werden. Das genaue Verfahren kann je nach Behörde variieren.

Solange die ZB I fehlt, ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zulässig. Handeln Sie in diesem Fall schnell.

Fazit: Beide Dokumente haben ihren Platz

ZB I und ZB II erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Das Wichtigste: Die ZB I gehört ins Fahrzeug, die ZB II kommt sicher nach Hause. Für jeden Zulassungsvorgang – digital oder analog – sind beide Dokumente relevant.

Nächster Schritt

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