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Kennzeichen

Auslandskennzeichen in Deutschland: Was gilt und wann muss umgemeldet werden?

10.7.2026 · 5 Min

Mit ausländischem Kennzeichen in Deutschland fahren – das ist erlaubt, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir erklären, wann eine Ummeldung Pflicht wird.

Darf man in Deutschland mit ausländischem Kennzeichen fahren?

Grundsätzlich ja – Fahrzeuge aus anderen Ländern dürfen in Deutschland gefahren werden, solange die Zulassung im Herkunftsland gültig ist. Das gilt für touristische Aufenthalte und kurzfristige Besuche ohne zeitliche Begrenzung.

Für Fahrzeuge aus EU- und EWR-Ländern gilt die gegenseitige Anerkennung der Zulassung. Fahrzeuge aus Drittländern können ebenfalls für eine begrenzte Zeit gefahren werden, wenn eine gültige internationale Zulassung und ggf. ein internationaler Kfz-Schein vorliegen.

Wann wird eine Ummeldung in Deutschland Pflicht?

Sobald Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland begründen, entsteht eine Ummeldepflicht für Ihr Fahrzeug. Das bedeutet: Wer dauerhaft nach Deutschland zieht und sein Fahrzeug weiter nutzen möchte, muss es innerhalb von zwölf Monaten auf ein deutsches Kennzeichen umschreiben.

Die Grundlage bildet § 18 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Wer die Frist versäumt, riskiert Bußgelder und fährt ohne gültigen deutschen Versicherungsschutz.

  • Hauptwohnsitz in Deutschland: Ummeldepflicht innerhalb von 12 Monaten
  • Ferienwohnung / Zweitwohnsitz: keine Ummeldepflicht
  • Grenzpendler mit Wohnsitz im Ausland: kein Ummeldebedarf
  • Studierende aus dem Ausland: Ummeldung empfohlen, wenn Hauptwohnsitz verlegt wird

Was wird für die Ummeldung benötigt?

Bei der Ummeldung eines ausländischen Fahrzeugs auf ein deutsches Kennzeichen werden die ausländischen Zulassungsdokumente, ein Identitätsnachweis sowie eine eVB-Nummer einer deutschen Kfz-Versicherung benötigt.

Außerdem muss das Fahrzeug eine deutsche Hauptuntersuchung (HU/AU) bestehen oder eine entsprechende Anerkennung der Prüfung aus dem Herkunftsland vorliegen. Bei EU-Fahrzeugen wird die aktuelle TÜV- oder entsprechende EU-Prüfung häufig anerkannt.

  • Ausländische Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung oder Äquivalent)
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Meldebescheinigung (Nachweis des deutschen Wohnsitzes)
  • Gültige HU oder Einzelabnahme
  • eVB-Nummer einer deutschen Kfz-Versicherung

Ausländisches Kennzeichen behalten – geht das?

Nein – wer in Deutschland wohnt, muss sein Fahrzeug mit einem deutschen Kennzeichen zulassen. Das ausländische Kennzeichen verliert mit der deutschen Zulassung seine Gültigkeit für dieses Fahrzeug. Das Fahrzeug erhält ein neues deutsches Kennzeichen.

Wer ein bestimmtes Kürzel wünscht, kann dank der Kennzeichen-Liberalisierung ein Wunschkennzeichen mit nahezu beliebigem deutschen Kürzel wählen.

Fazit: Wohnsitz entscheidet über Ummeldepflicht

Der entscheidende Faktor ist der Hauptwohnsitz: Wer dauerhaft in Deutschland lebt, muss sein Fahrzeug hier zulassen. Mit den richtigen Unterlagen ist die Ummeldung ein überschaubarer Prozess – auch digital über einen Zulassungsservice.

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