Kennzeichen
Kennzeichen beim Umzug behalten: Ja, das geht – auch ins andere Bundesland
7.7.2026 · 4 Min
Ja, das ist in fast allen Fällen erlaubt – sogar beim Wechsel ins andere Bundesland. Wann Sie das Kennzeichen behalten dürfen, was bei der Ummeldung gilt und wann Ausnahmen greifen.
Die Kennzeichen-Liberalisierung seit 2015
Seit 2015 können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk grundsätzlich behalten. Das ist nicht dasselbe wie die freie Wahl eines neuen Kennzeichens mit beliebigem Bezirkskürzel.
Für eine neue Wunschkombination sind die bei der zuständigen Zulassungsstelle verfügbaren Kürzel maßgeblich.
Umzug innerhalb desselben Zulassungskreises
Ziehen Sie innerhalb desselben Landkreises oder derselben kreisfreien Stadt um, ändert sich Ihr Kennzeichen nicht. Sie müssen lediglich die Adresse in Ihren Fahrzeugdokumenten aktualisieren lassen – entweder bei der Zulassungsstelle oder digital.
Das Kürzel auf dem Kennzeichen bleibt identisch, da der Zulassungsbereich gleich geblieben ist.
Umzug in einen anderen Landkreis: Was ändert sich?
Wenn Sie in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt ziehen, müssen Sie die Anschrift in den Fahrzeugdokumenten ändern lassen. Das bisherige Kennzeichen können Sie dabei in der Regel weiterführen.
Möchten Sie stattdessen ein neues Kennzeichen, prüfen Sie vorab die bei der zuständigen Zulassungsstelle verfügbaren Kürzel und reservieren Sie eine Wunschkombination.
- Anschrift in den Fahrzeugdokumenten aktualisieren
- Bisheriges Kennzeichen in der Regel behalten
- Neues Wunschkennzeichen bei Bedarf vorab reservieren
Was passiert mit dem alten Kennzeichen?
Wenn Sie beim Umzug das bisherige Kennzeichen weiterführen möchten, können Sie dies bei der Aktualisierung der Fahrzeugdokumente angeben.
Soll die bisherige Kombination später für ein anderes Fahrzeug genutzt werden, klären Sie die Möglichkeiten und Fristen vorab mit der zuständigen Zulassungsstelle.
Fazit: Kennzeichen behalten oder neue Kombination wählen
Beim Umzug können Sie das bisherige Kennzeichen in der Regel behalten. Für eine neue Kombination prüfen Sie die verfügbaren Kürzel und reservieren das Wunschkennzeichen vor dem Zulassungsantrag.
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