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Kennzeichen

Kennzeichen behalten bei Umzug: Was ist erlaubt?

7.7.2026 · 4 Min

Seit der Kennzeichen-Liberalisierung dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen in vielen Fällen behalten oder ein fremdes Kürzel als Wunschkennzeichen wählen. Wir erklären, was gilt.

Die Kennzeichen-Liberalisierung seit 2015

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Kennzeichen-Liberalisierung in fast allen Bundesländern in Kraft getreten. Das bedeutet: Sie können ein Kfz-Kennzeichen mit dem Kürzel eines beliebigen deutschen Zulassungskreises als Wunschkennzeichen beantragen – unabhängig davon, wo Sie wohnen.

Seitdem hat Ihr Kennzeichen nicht mehr automatisch etwas mit Ihrem aktuellen Wohnort zu tun. Es gibt jedoch wichtige Unterschiede je nachdem, ob Sie umziehen und Ihr bestehendes Kennzeichen behalten oder ein neues Kennzeichen mit fremdem Kürzel wählen möchten.

Umzug innerhalb desselben Zulassungskreises

Ziehen Sie innerhalb desselben Landkreises oder derselben kreisfreien Stadt um, ändert sich Ihr Kennzeichen nicht. Sie müssen lediglich die Adresse in Ihren Fahrzeugdokumenten aktualisieren lassen – entweder bei der Zulassungsstelle oder digital.

Das Kürzel auf dem Kennzeichen bleibt identisch, da der Zulassungsbereich gleich geblieben ist.

Umzug in einen anderen Landkreis: Was ändert sich?

Wenn Sie in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt ziehen, müssen Sie das Fahrzeug auf den neuen Zulassungsbereich umschreiben. Das bedeutet in der Regel ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel des neuen Wohnorts.

Sie können jedoch bei der Ummeldung ein Wunschkennzeichen mit dem Kürzel Ihres alten Landkreises beantragen – sofern die gewünschte Kombination noch verfügbar ist. Das alte Kürzel bleibt also erhalten, wenn Sie es aktiv als Wunschkennzeichen wählen.

  • Neuer Zulassungskreis erfordert Ummeldung
  • Neues Kennzeichen mit neuem Kürzel ist Standard
  • Altes Kürzel als Wunschkennzeichen bei Ummeldung beantragen (sofern verfügbar)
  • Aufpreis für Wunschkennzeichen: ca. 10–15 EUR

Was passiert mit dem alten Kennzeichen?

Das Kennzeichen gehört dem Halter, nicht dem Fahrzeug. Bei einem Umzug mit Kennzeichenwechsel können Sie das alte Kennzeichen bei der Zulassungsstelle einbehalten und auf ein anderes Fahrzeug übertragen – oder es reservieren lassen, solange Sie kein zweites Fahrzeug haben.

Wird das Kennzeichen nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen, verfällt es nach einer bestimmten Frist. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Zulassungsstelle nach der geltenden Reservierungsdauer.

Fazit: Wunschkürzel ist möglich – aktives Handeln nötig

Seit der Kennzeichen-Liberalisierung gibt es in Deutschland keine Pflicht mehr, das Kürzel des aktuellen Wohnorts zu führen. Wer sein altes Kürzel behalten möchte, muss es bei der Ummeldung aktiv als Wunschkennzeichen beantragen – das geht einfach im digitalen Zulassungsprozess.

Nächster Schritt

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