Kennzeichen
Exportkennzeichen: Fahrzeug legal ins Ausland überführen
20.6.2026 · 4 Min
Wer ein Auto ins Ausland verkauft oder überführt, kann ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Wir erklären, was es ist, wie lange es gilt und was zu beachten ist.
Was ist ein Ausfuhrkennzeichen?
Das Ausfuhrkennzeichen (umgangssprachlich auch „Exportkennzeichen" genannt) ist ein befristetes Kennzeichen für Fahrzeuge, die dauerhaft ins Ausland verbracht werden sollen. Es ist auf einem gelben Hintergrund mit schwarzer Schrift gestaltet und trägt das Ablaufdatum der Gültigkeitsdauer.
Die Grundlage bildet § 19 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Das Ausfuhrkennzeichen berechtigt zur einmaligen Überführungsfahrt vom Zulassungsort ins Ausland – eine Nutzung innerhalb Deutschlands für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Wie lange ist das Ausfuhrkennzeichen gültig?
Die Gültigkeitsdauer wird bei der Beantragung festgelegt und beträgt maximal drei Monate. Sie beginnt ab dem Tag der Ausstellung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kennzeichen aufgedruckt und für Kontrollbehörden klar sichtbar.
Wird das Fahrzeug innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht überführt, verfällt das Kennzeichen. Eine Verlängerung ist nicht möglich – in diesem Fall muss ein neues Ausfuhrkennzeichen beantragt werden.
Was benötigen Sie für die Beantragung?
Das Ausfuhrkennzeichen wird bei der Zulassungsstelle beantragt. Benötigt werden: Personalausweis oder Reisepass, die Fahrzeugdokumente (ZB I und ZB II), eine eVB-Nummer einer deutschen Kfz-Versicherung für den Gültigkeitszeitraum sowie der ausgefüllte Antrag.
Das Fahrzeug muss nicht über eine gültige Hauptuntersuchung verfügen. Die Versicherungspflicht gilt jedoch für die gesamte Fahrstrecke auf deutschem und ggf. internationalem Territorium – hier sind die Versicherungsbedingungen zu prüfen.
- Personalausweis oder Reisepass
- ZB I und ZB II des Fahrzeugs
- eVB-Nummer für die Gültigkeitsdauer
- Ausgefüllter Antrag bei der Zulassungsstelle
Was kostet das Ausfuhrkennzeichen?
Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Behörde üblicherweise zwischen 15 und 30 EUR. Dazu kommen die Kosten für das Kennzeichenschild in Sonderfarbe (gelber Untergrund). Insgesamt ist mit Gesamtkosten von 30 bis 60 EUR zu rechnen.
Was passiert nach der Ausfahrt?
Mit dem Ausfuhrkennzeichen darf das Fahrzeug die Bundesrepublik verlassen. Im Ausland gelten die dortigen Vorschriften. Nach der Einreise ins Zielland muss das Fahrzeug gemäß den lokalen Vorschriften angemeldet werden.
Das Ausfuhrkennzeichen erlischt automatisch zum aufgedruckten Datum. Es darf nicht für Rückfahrten oder andere Zwecke verwendet werden.
Fazit: Einfaches Instrument für den Fahrzeugexport
Das Ausfuhrkennzeichen ist die rechtssichere Lösung für die einmalige Überführung eines Fahrzeugs ins Ausland. Mit vollständigen Unterlagen ist es schnell beantragt – und ermöglicht eine legale Fahrt bis ans Ziel.
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