Kennzeichen
Kurzzeitkennzeichen beantragen: Ablauf, Kosten und wann es sinnvoll ist
4.7.2026 · 4 Min
Ein Kurzzeitkennzeichen ist die Lösung für Probefahrten, Überführungen und Fahrzeuge ohne gültige HU. Wir erklären, was gilt und was es kostet.
Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein auf fünf Tage befristetes Kennzeichen, das für vorübergehende Fahrten ausgestellt wird. Es ist in gelber Farbe gestaltet und trägt neben der Kennzeichenkombination ein aufgedrucktes Ablaufdatum.
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für den im Antrag genannten Zweck verwendet werden und ist personengebunden – wer es nutzt, muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Wann ist ein Kurzzeitkennzeichen sinnvoll?
Kurzzeitkennzeichen werden typischerweise für drei Zwecke genutzt: Probefahrten vor dem Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, die Überführung eines Fahrzeugs (z. B. zur HU-Prüfstelle oder zur Werkstatt) sowie die Überführung eines neu gekauften Fahrzeugs zum Wohnort des neuen Halters.
Besonders praktisch: Das Fahrzeug muss keine gültige Hauptuntersuchung besitzen, um ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Allerdings muss das Fahrzeug fahrtüchtig sein – grobe Sicherheitsmängel schließen die Ausstellung aus.
- Probefahrten vor dem Kauf
- Überführung zur Werkstatt oder TÜV
- Transport eines abgemeldeten Fahrzeugs
- Auch ohne gültige HU möglich (bei fahrtüchtigem Zustand)
Wie beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen?
Der Antrag wird bei der zuständigen Zulassungsbehörde gestellt. Benötigt werden: Personalausweis oder Reisepass, Fahrzeugschein (ZB I) oder Zulassungsbescheinigung, ein Nachweis über Kfz-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer) für den Zeitraum und der ausgefüllte Antrag.
Das Kurzzeitkennzeichen wird direkt bei der Behörde ausgestellt und kann sofort verwendet werden. Es ist an das im Antrag genannte Fahrzeug (FIN) gebunden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Verwaltungsgebühr für ein Kurzzeitkennzeichen beträgt in der Regel zwischen 12 und 15 EUR. Hinzu kommen die Kosten für das Kennzeichenschild, das bei der Behörde oder einem Schilderdienst angefertigt wird – üblicherweise weitere 10 bis 20 EUR.
Die Kfz-Versicherung für fünf Tage ist separat abzuschließen. Einige Versicherer bieten spezielle Kurzzeitkennzeichen-Tarife an.
Was gilt während der Nutzung?
Das Fahrzeug darf ausschließlich für den angegebenen Zweck genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung oder eine andere als die angegebene Route ist nicht gestattet. Das Kurzzeitkennzeichen verfällt automatisch nach fünf Tagen und darf danach nicht mehr genutzt werden.
Fazit: Schnelle Lösung für temporäre Fahrten
Das Kurzzeitkennzeichen ist ein unkompliziertes Instrument für vorübergehende Fahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen. Mit einem gültigen Ausweis, einer eVB-Nummer und wenigen Euro Gebühr ist es schnell ausgestellt.
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